EU AI Act – Transparenzhinweis
Transparenzhinweis gemäß EU AI Act
Digitalsauria verpflichtet sich zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act / KI-Verordnung), die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist und seit dem 2. Februar 2025 schrittweise anwendbar wird. Als Unternehmen, das KI-basierte Dienstleistungen entwickelt und einsetzt, nehmen wir unsere Verantwortung im Umgang mit Künstlicher Intelligenz ernst.
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Er schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, den Vertrieb und den Einsatz von KI-Systemen in der Europäischen Union. Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und klassifiziert KI-Systeme in vier Risikokategorien:
- Unannehmbares Risiko: KI-Systeme, die verboten sind (z. B. Social Scoring, manipulative Techniken)
- Hohes Risiko: KI-Systeme mit strengen Anforderungen an Transparenz, Datenqualität und menschliche Aufsicht
- Begrenztes Risiko: KI-Systeme mit Transparenzpflichten (z. B. Chatbots, Deepfakes)
- Minimales Risiko: KI-Systeme ohne zusätzliche regulatorische Anforderungen
Unser Einsatz von KI
Im Rahmen unserer Dienstleistungen setzen wir verschiedene KI-Technologien ein, darunter:
- Generative KI / Large Language Models (LLMs): Für Content-Erstellung, Textoptimierung und Analyse-Aufgaben
- Machine-Learning-Modelle: Für Datenanalyse, Prognosen und Mustererkennung
- KI-gestützte Automatisierung: Für Workflow-Optimierung und Prozessautomatisierung
- Chatbot-Technologie: Für die Beantwortung von Kundenanfragen auf unserer Website
Die von uns eingesetzten und für Kunden entwickelten KI-Systeme fallen überwiegend in die Kategorien begrenztes Risiko und minimales Risiko gemäß der Risikoklassifizierung des EU AI Act.
Unsere Verpflichtungen
Digitalsauria verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Grundsätze im Einklang mit dem EU AI Act:
1. Transparenz
- Wir kennzeichnen den Einsatz von KI-Systemen, wenn eine Interaktion mit KI stattfindet (z. B. Chatbot-Konversationen).
- KI-generierte Inhalte werden als solche kenntlich gemacht, wo dies gesetzlich erforderlich ist.
- Wir informieren unsere Kunden über den Einsatz von KI-Tools in unseren Dienstleistungen.
2. Menschliche Aufsicht
- Alle KI-generierten Ergebnisse und Empfehlungen werden von qualifizierten Mitarbeitern geprüft.
- Geschäftskritische Entscheidungen werden nicht vollautomatisiert durch KI getroffen.
- Unsere Kunden behalten jederzeit die Kontrolle über KI-gestützte Prozesse.
3. Datenqualität und Datenschutz
- Wir verwenden ausschließlich rechtmäßig erhobene Daten für KI-Anwendungen.
- Personenbezogene Daten werden gemäß der DSGVO und unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
- Trainingsdaten werden auf Vorurteile und Verzerrungen geprüft.
4. Sicherheit und Robustheit
- Unsere KI-Systeme werden regelmäßig auf Sicherheit und Zuverlässigkeit geprüft.
- Wir implementieren angemessene Schutzmechanismen gegen Missbrauch und Manipulation.
- Fehlerhafte KI-Ausgaben werden dokumentiert und für die Verbesserung der Systeme genutzt.
5. Nichtdiskriminierung
- Wir setzen keine KI-Systeme ein, die zu unzulässiger Diskriminierung führen.
- Unsere Modelle werden auf Bias und unfaire Behandlung bestimmter Gruppen geprüft.
- Bei Kundenprojekten beraten wir proaktiv zu ethischen KI-Fragestellungen.
Verbotene Praktiken
Gemäß Artikel 5 des EU AI Act setzen wir keine KI-Systeme ein, die:
- Unterschwellige Beeinflussung oder manipulative Techniken verwenden
- Schwächen oder Schutzbedürftigkeit von Personen ausnutzen
- Social Scoring oder Sozialkreditbewertungen durchführen
- Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme in öffentlich zugänglichen Räumen nutzen
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen ohne Einwilligung einsetzen
KI-Kompetenz (Artikel 4)
Gemäß Artikel 4 des EU AI Act stellen wir sicher, dass alle Mitarbeiter, die KI-Systeme bedienen, einsetzen oder entwickeln, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dies umfasst:
- Regelmäßige Schulungen zu KI-Grundlagen und aktuellen Entwicklungen
- Verständnis der Fähigkeiten und Grenzen eingesetzter KI-Systeme
- Kenntnis der regulatorischen Anforderungen und ethischen Grundsätze
- Fähigkeit zur kritischen Bewertung von KI-Ergebnissen
Allzweck-KI-Modelle (General Purpose AI)
Soweit wir Allzweck-KI-Modelle von Drittanbietern (z. B. OpenAI, Anthropic, Google) in unseren Dienstleistungen einsetzen, achten wir darauf, dass:
- Die Anbieter die Anforderungen des EU AI Act an GPAI-Modelle erfüllen (Kapitel V)
- Technische Dokumentationen und Nutzungsbedingungen der Anbieter geprüft werden
- Urheberrechtliche Vorgaben bezüglich der Trainingsdaten eingehalten werden
- Die Modelle verantwortungsvoll und im Einklang mit den Nutzungsrichtlinien eingesetzt werden
Zeitplan des EU AI Act
Die Verpflichtungen des EU AI Act werden schrittweise wirksam:
- Ab 2. Februar 2025: Verbote unannehmbarer KI-Praktiken und KI-Kompetenz-Verpflichtung
- Ab 2. August 2025: Pflichten für Allzweck-KI-Modelle (GPAI)
- Ab 2. August 2026: Volle Anwendung für Hochrisiko-KI-Systeme
- Ab 2. August 2027: Pflichten für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten
Digitalsauria setzt die jeweils geltenden Anforderungen fristgerecht um und beobachtet die regulatorische Entwicklung kontinuierlich.
Kontakt und Beschwerden
Wenn Sie Fragen zu unserem Einsatz von KI haben oder eine Beschwerde einreichen möchten:
- E-Mail: [email protected]
- Website: www.digitalsauria.de/kontakt
Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und werden uns zeitnah bei Ihnen melden.
Weiterführende Informationen
- Volltext der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act)
- EU-Kommission: Regulierungsrahmen für KI
- EU AI Act Explorer
Letzte Aktualisierung: 26. März 2026