AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Digitalbasis GmbH – Stand: April 2026
§ 1 – Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der Digitalbasis GmbH, Gänsweide 15, 97204 Höchberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 18370 (nachfolgend „Digitalbasis“), und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen:
- Webdesign, Webentwicklung und Shopentwicklung,
- Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA) und Online-Marketing,
- KI-Beratung, KI-Entwicklung und Prozessautomatisierung,
- Hosting, Wartung und technischer Support.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Eine Anwendung gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Individualvereinbarungen zwischen Digitalbasis und dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit Digitalbasis ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn Digitalbasis in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 – Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote von Digitalbasis sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Darstellung von Leistungen auf der Website von Digitalbasis stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
(2) Ein rechtlich bindender Vertrag kommt zustande durch:
- (a) eine beiderseits unterzeichnete Vertragsurkunde;
- (b) eine Auftragsbestätigung von Digitalbasis in Textform (§ 126b BGB); oder
- (c) den Beginn der Leistungserbringung durch Digitalbasis nach vorheriger Beauftragung durch den Kunden.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einem gesonderten Pflichtenheft. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
(4) Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform und werden über das in § 3 geregelte Änderungsverfahren abgewickelt.
§ 3 – Änderungsverfahren (Change Requests)
(1) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (nachfolgend „Change Request“), hat er diese in Textform an Digitalbasis zu übermitteln.
(2) Digitalbasis prüft jeden Change Request auf technische Machbarkeit und Auswirkungen auf Zeitplan und Vergütung. Digitalbasis unterbreitet dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist ein Angebot über die geänderten Konditionen (Mehraufwand, Terminverschiebung).
(3) Die Umsetzung eines Change Requests erfolgt erst nach schriftlicher oder textförmlicher Freigabe durch den Kunden. Bis zur Freigabe erbringt Digitalbasis ihre Leistungen auf Grundlage des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.
(4) Soweit ein Change Request zu einer Verzögerung des Projektablaufs führt, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine entsprechend.
§ 4 – Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist zur rechtzeitigen und vollständigen Mitwirkung verpflichtet, soweit dies für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch Digitalbasis erforderlich ist. Die Mitwirkungspflichten sind wesentliche Vertragspflichten des Kunden.
(2) Der Kunde stellt insbesondere folgende Mitwirkungsleistungen sicher:
- (a) rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Inhalte, Materialien, Zugangsdaten und Informationen;
- (b) Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis;
- (c) zeitnahe Rückmeldung auf Rückfragen, Entwürfe und Freigabeanfragen innerhalb von fünf (5) Werktagen, sofern nicht individuell anders vereinbart;
- (d) Prüfung und Abnahme von Leistungsergebnissen innerhalb der in § 6 genannten Fristen;
- (e) bei KI-Projekten: Bereitstellung von Trainingsdaten, Testdaten und Domänenwissen in geeigneter Qualität und in maschinenlesbarem Format.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine entsprechend der Dauer der Verzögerung. Digitalbasis ist berechtigt, entstehende Mehrkosten (insbesondere Leerlaufzeiten, erneute Einarbeitung) gesondert in Rechnung zu stellen.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht nach, ist Digitalbasis berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
§ 5 – Terminvereinbarungen
(1) Vereinbarte Beratungs- und Projekttermine sind grundsätzlich verbindlich. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung durch den Kunden ist bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin in Textform möglich.
(2) Bei Absage oder Verschiebung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist der Kunde zur Zahlung von 50 % des vereinbarten Honorars verpflichtet; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(3) Bei unentschuldigtem Nichterscheinen ist der Kunde grundsätzlich zur Zahlung der vollständigen Vergütung verpflichtet. Digitalbasis rechnet sich dasjenige an, was sie infolge der Befreiung von der Leistungspflicht erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt (§ 615 Satz 2 BGB analog).
§ 6 – Leistungsfristen, Abnahme und höhere Gewalt
(1) Termine und Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart werden.
(2) Bei Verzögerungen, die auf Änderungen der Kundenanforderungen, unzureichende Mitwirkung des Kunden oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Digitalbasis zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen entsprechend. Digitalbasis informiert den Kunden über absehbare Verzögerungen unverzüglich.
(3) Digitalbasis ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, sofern diese für den Kunden von Nutzen sind und die Erbringung der Restleistung hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
(4) Nach Fertigstellung werkvertraglicher Leistungen (insbesondere Software, Websites, KI-Systeme) hat der Kunde das Leistungsergebnis innerhalb von zehn (10) Werktagen auf Vertragsmäßigkeit zu prüfen und abzunehmen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(5) Verstreicht die Abnahmefrist ohne begründete Mängelanzeige in Textform oder nimmt der Kunde das Leistungsergebnis in Betrieb, gilt die Leistung als abgenommen.
(6) Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt befreien Digitalbasis für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Unterbrechungen der Energieversorgung, Cyberangriffe, Ausfälle wesentlicher IT-Infrastruktur oder Cloud-Dienste Dritter (z. B. API-Ausfälle, Modell-Dekommissionierung durch KI-Anbieter), Embargo- und Sanktionsmaßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse. Digitalbasis informiert den Kunden unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der Störung. Schadenersatzansprüche des Kunden aus dem Ereignis höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Dauert die Störung länger als drei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 7 – Leistungen von Digitalbasis
I. Software-, Web- und Shopentwicklung
(1) Digitalbasis entwickelt Websites, Onlineshops, Webapplikationen und Individualsoftware, einschließlich Aktualisierung und Anpassung bestehender Systeme. Die Leistungserbringung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung geltender Webstandards.
(2) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) rechtzeitig und in verwertbarer Form zur Verfügung. Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung gehen nicht zulasten von Digitalbasis.
(3) Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte gewährleistet der Kunde, über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen und dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
II. Website-Pflege und Wartung
(1) Digitalbasis erbringt Leistungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Website, einschließlich Aktualisierung des Content-Management-Systems, der Plugins und sicherheitsrelevanter Komponenten.
(2) Fehlermeldungen werden nach Kritikalität kategorisiert und entsprechend den individuell vereinbarten Reaktionszeiten bearbeitet.
(3) Der Wartungsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Monaten. Danach kann er von beiden Seiten monatlich zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
III. SEO, SEA und Online-Marketing
(1) Digitalbasis erbringt Beratungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich des digitalen Marketings, insbesondere Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Lead-Generierung, Datenanalyse sowie E-Mail- und Social-Media-Marketing.
(2) Eine Garantie für das Erreichen spezifischer Rankings, Klickzahlen, Lead-Volumina, Conversion-Raten oder sonstiger Erfolgskennzahlen wird ausdrücklich nicht übernommen. Digitalbasis hat keinen Einfluss auf die Algorithmen von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken oder Werbeplattformen.
(3) Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung und Verwaltung seiner Werbekonten (z. B. Google Ads, Meta Business Suite). Digitalbasis handelt ausschließlich als beauftragter Dienstleister auf Rechnung des Kunden.
(4) Digitalbasis erbringt ihre Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung der jeweiligen Plattformrichtlinien. Die Verantwortung für die Einhaltung branchenspezifischer Werbevorschriften (z. B. HWG, UWG) trägt der Kunde.
IV. KI-Beratung, KI-Entwicklung und Prozessautomatisierung
(1) Leistungsgegenstand: Digitalbasis entwickelt und implementiert KI-gestützte Lösungen, automatisiert Geschäftsprozesse und integriert KI-Systeme in bestehende Infrastrukturen des Kunden. Dies umfasst insbesondere den Einsatz von Large Language Models (LLM), Computer Vision, Automatisierungsplattformen (z. B. n8n, Make) sowie die Entwicklung individueller KI-Agenten und -Workflows.
(2) Leistungsstandard: Digitalbasis erbringt ihre KI-Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Eine Garantie für spezifische Ausgaben, Genauigkeiten, Verfügbarkeiten oder Ergebnisse KI-basierter Systeme wird nicht übernommen, da KI-Modelle inhärent probabilistisch und nicht-deterministisch arbeiten können.
(3) EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689): Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung und den rechtskonformen Betrieb der von Digitalbasis entwickelten oder implementierten KI-Systeme. Dies umfasst insbesondere:
- (a) die Prüfung und Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere die korrekte Risikoklassifizierung des eingesetzten KI-Systems (Art. 5: verbotene Praktiken; Art. 6: Hochrisiko-KI-Systeme; Art. 50: KI-Systeme mit begrenztem Risiko; Art. 52: Transparenzpflichten);
- (b) die Einhaltung sektorspezifischer Regulierungen (z. B. im Bereich Medizin, Finanzen, Personalwesen, Bildung);
- (c) die Erstellung und Pflege der nach KI-Verordnung erforderlichen Dokumentation, Konformitätsbewertungen und technischen Unterlagen;
- (d) die Erfüllung der Betreiberpflichten nach Art. 26 KI-Verordnung, einschließlich angemessener menschlicher Aufsicht;
- (e) die Benennung eines KI-Beauftragten, soweit gesetzlich erforderlich (Art. 4 KI-Verordnung, ab August 2025 anwendbar).
(4) Hinweispflicht: Digitalbasis weist den Kunden im Rahmen der Leistungserbringung auf erkennbare regulatorische Risiken hin, erbringt jedoch keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung zur Konformität mit der KI-Verordnung wird dem Kunden die Hinzuziehung eines auf KI-Recht spezialisierten Rechtsanwalts empfohlen.
(5) Prüfpflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ausgaben, automatisierte Prozessergebnisse und KI-generierte Inhalte vor deren produktivem Einsatz eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen und zu validieren. Digitalbasis haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde KI-Ausgaben ungeprüft übernimmt oder automatisiert weiterverarbeitet.
(6) Externe KI-Dienste Dritter: Soweit Digitalbasis bei der Leistungserbringung KI-Dienste Dritter einsetzt oder integriert (z. B. OpenAI, Google, Microsoft Azure, Anthropic), gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen dieser Anbieter. Digitalbasis benennt die eingesetzten Dienste auf Anfrage des Kunden und informiert ihn über wesentliche Änderungen. Der Kunde stimmt dem Einsatz solcher Drittdienste mit Auftragserteilung zu.
(7) Trainingsdaten: Soweit KI-Modelle auf Basis von Kundendaten entwickelt oder trainiert werden, gewährleistet der Kunde, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Daten verfügt und deren Verarbeitung nach DSGVO rechtmäßig ist. Der Kunde stellt Digitalbasis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Gewährleistung resultieren.
(8) KI-generierte Inhalte: Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit KI-generierter Inhalte (Texte, Bilder, Code) richtet sich nach der jeweils geltenden Gesetzeslage und Rechtsprechung. Digitalbasis übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-generierte Werke urheberrechtlichen Schutz nach §§ 2 ff. UrhG genießen. Werden KI-generierte Inhalte in das Endprodukt integriert, informiert Digitalbasis den Kunden hierüber.
Hinweis zur KI-Verordnung: Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote unzulässiger KI-Praktiken (Art. 5) und die Bestimmungen über KI-Kompetenz (Art. 4). Seit dem 2. August 2025 gelten die Vorschriften über Allzweck-KI-Modelle (Art. 51-56) sowie die Pflichten der notifizierenden Behörden. Ab dem 2. August 2026 werden sämtliche verbleibenden Vorschriften, einschließlich der Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme, vollständig anwendbar. Der Kunde sollte die Risikoklassifizierung seiner KI-Anwendungen rechtzeitig durch einen Fachanwalt prüfen lassen.
V. Hosting
(1) Digitalbasis stellt Hosting-Ressourcen über ausgewählte Infrastrukturpartner mit Rechenzentren in der Europäischen Union zur Verfügung. Digitalbasis strebt eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresdurchschnitt an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Ausfälle durch höhere Gewalt gemäß § 6 Abs. 6.
(2) Regelmäßige Datensicherungen (Backups) werden gemäß dem individuell vereinbarten Leistungspaket durchgeführt. Der Kunde ist darüber hinaus eigenverantwortlich für zusätzliche Datensicherungen.
(3) Hosting-Verträge können von beiden Seiten mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nicht individuell abweichend vereinbart.
(4) Datenherausgabe bei Vertragsende: Nach Beendigung des Hosting-Vertrags stellt Digitalbasis dem Kunden auf Anfrage seine Daten in einem gängigen Format innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen zur Verfügung. Danach ist Digitalbasis berechtigt, sämtliche Kundendaten unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 8 – Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Angebot. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
(2) Zusätzliche, über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand zu den im Angebot genannten Stundensätzen berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bei Projektaufträgen mit einem Nettovolumen über 1.500 EUR ist Digitalbasis berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Nettovergütung zu verlangen. Digitalbasis ist ferner zur Stellung von Teilrechnungen für erbrachte Teilleistungen berechtigt.
(4) Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht individuell abweichend vereinbart.
(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB). Daneben hat der Kunde eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40 EUR je Verzugsfall zu erstatten (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(6) Laufende Leistungen (Hosting, Wartung, SEO/SEA, Retainer) werden monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet, sofern nicht individuell abweichend vereinbart.
(7) Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen: Digitalbasis ist berechtigt, die Vergütung für laufende Leistungen frühestens zwölf (12) Monate nach Vertragsschluss und danach einmal jährlich anzupassen, sofern sich die allgemeinen Kostengrundlagen wesentlich verändert haben (insbesondere gestiegene Infrastrukturkosten, API-Kosten, Personalkosten, Inflation). Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Erhöht sich die Vergütung um mehr als 10 % gegenüber der zuletzt geltenden Vergütung, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
(8) Bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als vierzehn (14) Tagen ist Digitalbasis berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten (§ 273 BGB). Digitalbasis ist zur Durchführung einer Bonitätsprüfung über Wirtschaftsauskunfteien berechtigt.
§ 9 – Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt Digitalbasis dem Kunden ein einfaches (nicht-ausschließliches), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnissen ein (§§ 31 ff. UrhG). Das Nutzungsrecht ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt. Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei Digitalbasis, soweit nicht individuell abweichend vereinbart.
(2) Eine Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte oder eine Unterlizenzierung bedarf der vorherigen Zustimmung von Digitalbasis in Textform.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen bei Digitalbasis. Ausstehende Zahlungen berechtigen Digitalbasis, die Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden zu untersagen.
(4) Digitalbasis ist berechtigt, die im Rahmen des Vertrags erstellten Werke zu Referenz- und Eigenwerbezwecken in ihrem Portfolio zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht. Ein Urheberrechtsvermerk von Digitalbasis auf der Website des Kunden kann gegen Zahlung einer individuell vereinbarten Ablösegebühr entfernt werden.
(5) Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) gewährleistet der Kunde, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und die Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt Digitalbasis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Gewährleistung resultieren, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(6) KI-generierte Inhalte: Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit KI-generierter Werke richtet sich nach der jeweils geltenden Gesetzeslage und Rechtsprechung. Digitalbasis übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte urheberrechtlichen Schutz genießen oder frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde ist für die eigenständige Prüfung der Verwendbarkeit KI-generierter Inhalte verantwortlich. Werden KI-generierte Inhalte in das Endprodukt integriert, informiert Digitalbasis den Kunden hierüber.
§ 10 – Gewährleistung
(1) Gewährleistungsansprüche für werkvertragliche Leistungen verjähren zwölf (12) Monate nach Abnahme. Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und dabei den Mangel so genau wie möglich zu beschreiben. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Anzeige innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abnahme erfolgen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet Digitalbasis zunächst Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist und zwei (2) Nacherfüllungsversuchen fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu.
(4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf nachträgliche Eingriffe des Kunden oder Dritter, unsachgemäße Nutzung, Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen oder Änderungen der Systemumgebung (Hardware, Software, Schnittstellen) zurückzuführen sind, die nicht mit Digitalbasis abgestimmt waren.
(5) Für Open-Source-Komponenten und Software Dritter (Plugins, Bibliotheken, APIs) wird keine eigenständige Gewährleistung übernommen. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die fachgerechte Integration und Konfiguration dieser Komponenten.
(6) KI-spezifische Einschränkung: Abweichungen im Verhalten KI-basierter Komponenten, die auf der inhärent probabilistischen Natur von KI-Modellen beruhen (z. B. variierende Ausgaben bei gleicher Eingabe, Veränderungen durch Modell-Updates der Anbieter), stellen keinen Gewährleistungsfall dar, sofern Digitalbasis den vereinbarten Implementierungsstandard eingehalten hat und die Kernfunktionalität gewährleistet bleibt.
§ 11 – Haftung
(1) Digitalbasis haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG).
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Digitalbasis nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(3) Summenmäßige Haftungsbegrenzung: Die Gesamthaftung von Digitalbasis für sämtliche Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres ist – mit Ausnahme der in Abs. 1 genannten Fälle – begrenzt auf die Höhe der im betreffenden Vertragsjahr vom Kunden tatsächlich gezahlten Nettovergütung, maximal jedoch 100.000 EUR.
(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Schäden aus entgangenen Einsparungen ist – soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich Abs. 1 – ausgeschlossen.
(5) Digitalbasis haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde:
- (a) KI-Ausgaben oder Automatisierungsergebnisse ohne eigenständige Prüfung übernimmt oder automatisiert weiterverarbeitet;
- (b) KI-Systeme entgegen der vereinbarten Spezifikation, ohne angemessene menschliche Aufsicht oder in einem regulatorisch risikobehafteten Kontext einsetzt;
- (c) seine Pflichten als Betreiber nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verletzt;
- (d) KI-Dienste Dritter entgegen deren Nutzungsbedingungen oder ohne erforderliche Lizenz verwendet.
(6) Digitalbasis haftet nicht für Änderungen, Ausfälle, Leistungsminderungen oder die Abkündigung externer KI-Dienste Dritter (z. B. API-Änderungen, Modell-Updates, Preisänderungen, Einstellung von Diensten), soweit Digitalbasis diese Umstände nicht zu vertreten hat. Digitalbasis wird den Kunden über ihr bekannt gewordene wesentliche Änderungen unverzüglich informieren.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Digitalbasis.
§ 12 – Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsstrategien, Kundendaten, technische Konzepte, Quellcode, Preiskalkulationen, KI-Modelle und -Konfigurationen, Trainingsdaten, Prozessdokumentationen und sämtliche als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verletzung dieser Klausel öffentlich bekannt werden;
- (b) der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Offenlegung bekannt waren;
- (c) der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung offenbart werden;
- (d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden müssen, wobei die offenlegende Partei die andere Partei hierüber – soweit rechtlich zulässig – unverzüglich informiert.
(4) Die Parteien treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b GeschGehG, um den Schutz vertraulicher Informationen sicherzustellen.
§ 13 – Datenschutz
A. Allgemeine Datenschutzpflichten
(1) Digitalbasis verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften. Der Kunde wird über die Verarbeitung seiner Daten in einer gesonderten Datenschutzerklärung informiert.
(2) Soweit Digitalbasis im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO handelt (insbesondere bei Wartung, Hosting oder Entwicklung von Systemen mit Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der den Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 DSGVO genügt.
B. Datenschutzverantwortung des Kunden
(3) Der Kunde ist und bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für sämtliche personenbezogenen Daten, die auf den von Digitalbasis entwickelten, gehosteten oder betriebenen Systemen verarbeitet werden.
(4) Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
- (a) das Vorliegen einer Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO für sämtliche Datenverarbeitungen;
- (b) die Erstellung und Bereitstellung einer vollständigen und aktuellen Datenschutzerklärung gemäß Art. 13, 14 DSGVO;
- (c) die Wahrung der Betroffenenrechte gemäß Art. 15–22 DSGVO;
- (d) die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, soweit gesetzlich erforderlich (Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG);
- (e) die Meldung von Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33, 34 DSGVO.
(5) Digitalbasis übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden gewünschten Funktionen, Datenverarbeitungen oder Konfigurationen datenschutzrechtlich zulässig sind. Dem Kunden wird empfohlen, eine eigene datenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen oder durch einen qualifizierten Datenschutzexperten durchführen zu lassen.
C. Datenschutz beim Einsatz von KI-Systemen
(6) Beim Einsatz externer KI-Dienste (z. B. OpenAI, Google Gemini, Anthropic Claude, Microsoft Azure AI) können personenbezogene Daten an Anbieter in Drittländern, insbesondere in den USA, übermittelt werden. Der Kunde ist als Verantwortlicher verpflichtet, die Zulässigkeit dieser Datenübermittlung eigenständig zu prüfen und sicherzustellen, dass eine geeignete Garantie im Sinne der Art. 44–49 DSGVO vorliegt (z. B. Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln, verbindliche interne Datenschutzvorschriften).
(7) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, politische Überzeugungen) ohne hinreichende Rechtsgrundlage in KI-Systeme eingespeist werden.
(8) Soweit KI-Systeme automatisierte Einzelentscheidungen treffen, die rechtliche Wirkung gegenüber Personen entfalten oder diese in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen können (Art. 22 DSGVO), obliegt dem Kunden die Verantwortung für die Einrichtung geeigneter Schutzmaßnahmen, insbesondere die Gewährleistung menschlicher Überprüfung, die Erfüllung von Informationspflichten und die Einräumung von Widerspruchsmöglichkeiten.
(9) Für KI-Systeme, die nach der KI-Verordnung als Hochrisiko-KI-System eingestuft werden, ist der Kunde als Betreiber (Art. 26 KI-Verordnung) für die Durchführung einer Grundrechte-Folgenabschätzung sowie für die Erfüllung sämtlicher Betreiberpflichten eigenverantwortlich zuständig.
Hinweis: Datenschutz und KI-Regulierung überschneiden sich in zahlreichen Bereichen. Digitalbasis empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, beim Einsatz von KI-Systemen, die personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten und/oder einen auf KI-Recht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
§ 14 – Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen (§ 273 BGB).
§ 15 – Vertragsdauer und Kündigung
(1) Einmalige Projektverträge (Werkverträge) enden mit Abnahme der Leistung und vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Hosting, Wartung, Retainer) können von beiden Seiten mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nicht individuell abweichend vereinbart.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- (a) anhaltendem Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung und Nachfristsetzung;
- (b) wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten durch die andere Partei;
- (c) Insolvenzantrag einer Partei oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens;
- (d) wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse einer Partei, die die Erfüllung des Vertrags gefährdet.
(4) Folgen der Beendigung: Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses gilt Folgendes:
- (a) Der Kunde hat die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten.
- (b) Auf Verlangen des Kunden übergibt Digitalbasis innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen alle im Kundenauftrag erstellten Arbeitsergebnisse, Zugangsdaten und Dokumentationen, sofern die Vergütung vollständig beglichen ist.
- (c) Nach vollständiger Übergabe und Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist von neunzig (90) Tagen ist Digitalbasis zur Löschung der Kundendaten berechtigt, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- (d) Die Regelungen zur Vertraulichkeit (§ 12), zum Datenschutz (§ 13) und zur Haftung (§ 11) gelten über die Vertragsbeendigung hinaus fort.
§ 16 – Compliance
(1) Die Parteien verpflichten sich, bei der Vertragsdurchführung alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere Regelungen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Geldwäscheprävention sowie anwendbare Handels- und Wirtschaftssanktionen.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die ihm von Digitalbasis bereitgestellten Lösungen und Systeme nicht für rechtswidrige Zwecke eingesetzt werden, insbesondere nicht für:
- (a) verbotene KI-Praktiken im Sinne des Art. 5 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689;
- (b) automatisierte Massenüberwachung ohne Rechtsgrundlage;
- (c) Erstellung irreführender oder rechtswidriger Inhalte;
- (d) Verstöße gegen Wettbewerbsrecht (UWG), Markenrecht oder sonstige gewerbliche Schutzrechte.
(3) Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Verpflichtungen, ist Digitalbasis zur sofortigen Einstellung der betroffenen Leistungen und zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Der Kunde stellt Digitalbasis von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
§ 17 – Änderung dieser AGB
(1) Bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen teilt Digitalbasis dem Kunden Änderungen dieser AGB mindestens sechs (6) Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten in Textform mit. Die Mitteilung enthält den Wortlaut der geänderten Bestimmungen und weist den Kunden ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hin.
(2) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als vom Kunden genehmigt. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs gilt der Vertrag mit den bisherigen AGB fort; Digitalbasis behält sich in diesem Fall das Recht zur ordentlichen Kündigung vor.
§ 18 – Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Würzburg, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Schriftformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
(5) Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle von Übersetzungen ist die deutschsprachige Fassung maßgeblich.
(6) Streitbeilegung: Digitalbasis ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.