Haken Sie an, was auf Ihr Unternehmen zutrifft – und erhalten Sie sofort Ihre Risikoeinstufung nach EU AI Act mit Handlungsbedarf, Fristen und konkreten Empfehlungen.
Haken Sie alle Punkte an, die auf Ihr Unternehmen zutreffen. Die Auswertung rechts aktualisiert sich sofort – mit Risikoklasse, Fristen und konkretem Handlungsbedarf.
Die KI-Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern – Ihre Rolle bestimmt Ihre Pflichten.
Diese Praktiken sind seit dem 02.02.2025 EU-weit verboten – unabhängig von Unternehmensgröße und Branche.
KI in diesen Bereichen gilt als Hochrisiko. Nach dem Digital Omnibus gelten die Pflichten ab 02.12.2027 (Anhang III) bzw. 02.08.2028 (Anhang I) – die Vorbereitung braucht jedoch Vorlauf.
Für diese Anwendungen gelten ab dem 02.08.2026 Kennzeichnungs- und Informationspflichten.
Haken Sie an, was Sie bereits umgesetzt haben – daraus ergibt sich Ihr persönlicher To-do-Plan. Die KI-Kompetenz-Pflicht gilt seit dem 02.02.2025, die Aufsicht durch die Bundesnetzagentur beginnt am 02.08.2026.
Dieser Selbsttest dient ausschließlich der ersten Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Auswertung erfolgt automatisiert auf Basis Ihrer Angaben und der Rechtslage mit Stand Juli 2026 – einschließlich der politischen Einigung zum Digital Omnibus vom 07.05.2026, deren formale Annahme noch aussteht. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine spezialisierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Ihre Angaben werden vollständig in Ihrem Browser verarbeitet und weder gespeichert noch übertragen. Wie wir selbst mit KI umgehen, dokumentieren wir in unserem EU-AI-Act-Transparenzhinweis.
Kein Account, keine Datenübertragung, keine Kosten – der Check läuft komplett in Ihrem Browser.
Gehen Sie die fünf Themenblöcke durch – vom KI-Einsatz über verbotene Praktiken und Hochrisiko-Anwendungen bis zu Transparenz und Governance. Jeder Punkt ist verständlich erklärt.
Mit jedem Haken aktualisiert sich Ihr Ergebnis sofort: Risikoklasse, Ihre Rolle nach der KI-Verordnung, Handlungsbedarf und die für Sie relevanten Fristen.
Sie erhalten eine priorisierte Maßnahmenliste – von der KI-Richtlinie bis zur Vorbereitung auf Hochrisiko-Pflichten. Auf Wunsch unterstützen wir bei der Umsetzung.
Der EU AI Act reguliert KI nach dem Risiko ihrer Anwendung – je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten.
Praktiken wie Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder manipulative KI sind seit dem 02.02.2025 EU-weit verboten.
Bußgeld bis 35 Mio. € / 7 % UmsatzKI in Bewerbungsverfahren, bei Kreditentscheidungen, in Bildung, Biometrie oder kritischer Infrastruktur: Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung werden Pflicht.
Pflichten ab 02.12.2027 (Anhang III) bzw. 02.08.2028 (Anhang I)Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes müssen als solche erkennbar sein. Die Transparenzpflichten gelten ab dem 02.08.2026, die maschinenlesbare Kennzeichnung ab dem 02.12.2026.
Art. 50 – Transparenz & KennzeichnungDie große Mehrheit der KI-Anwendungen – von der Textassistenz bis zum Spamfilter. Keine Produktpflichten, aber: KI-Kompetenz (Art. 4) und DSGVO gelten für alle Unternehmen, die KI beruflich einsetzen.
Art. 4 KI-Kompetenz gilt trotzdemStand Juli 2026 – inklusive der durch den Digital Omnibus verschobenen Hochrisiko-Fristen.
Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) sind untersagt; die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) gilt für Anbieter und Betreiber.
Technische Dokumentation, Informationen für nachgelagerte Anbieter, Copyright-Compliance und Trainingsdaten-Zusammenfassung (Art. 53).
Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 (Chatbots, KI-Inhalte, Deepfakes) werden anwendbar. In Deutschland nimmt die Bundesnetzagentur ihre Rolle als zentrale KI-Aufsichtsbehörde auf; das Sanktionsregime greift.
KI-generierte Inhalte müssen von Anbietern generativer KI technisch erkennbar gemacht werden (Wasserzeichen/Provenance).
KI in Bewerbungsverfahren, Kreditvergabe, Bildung & Co. wird voll reguliert – inkl. nachweisbarer Kompetenz der menschlichen Aufsicht (Art. 26 Abs. 2).
KI als Sicherheitskomponente in Produkten nach Anhang I – etwa Medizinprodukte oder Maschinen – muss die Hochrisiko-Anforderungen erfüllen.
Die wichtigsten Antworten zum EU AI Act Compliance-Check.
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