Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen bestimmter Wirtschaftsakteure barrierefrei sein – einschließlich E-Commerce-Websites, Online-Banking und Telekommunikationsdienste.
Wer ist betroffen?
Pflicht für
Online-Shops (B2C E-Commerce), Bankdienstleistungen, Telekommunikation, E-Books, Selbstbedienungsterminals und Personenbeförderung.
Ausnahmen
Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz) im Dienstleistungsbereich sind ausgenommen. Achtung: Für Produkte gilt diese Ausnahme NICHT.
Anforderungen
Websites müssen WCAG 2.1 Level AA erfüllen: Tastatur-Navigation, Screenreader-Kompatibilität, Farbkontraste, Alternativtexte, strukturierte Überschriften und barrierefreie Formulare.
Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung
Bußgelder bis 100.000 €, Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände, Marktaufsichtsbehörden können den Vertrieb untersagen.
Bedeutung
Das BFSG macht Web-Barrierefreiheit in Deutschland erstmals verpflichtend für private Unternehmen. Über 100.000 Online-Shops müssen bis Juni 2025 ihre Websites anpassen.