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EAA (European Accessibility Act)

EU-Richtlinie für Barrierefreiheit – Grundlage für BFSG und nationale Gesetze.

26. März 2026 1 Min. Lesezeit

Was ist der EAA?

Der European Accessibility Act (EAA, Richtlinie 2019/882) ist die EU-Gesetzgebung, die einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten festlegt. Er muss bis Juni 2025 in nationales Recht umgesetzt werden – in Deutschland als BFSG.

Geltungsbereich

Betroffene Produkte

Computer, Smartphones, Tablets, E-Book-Reader, Selbstbedienungsterminals (Bankautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Terminals).

Betroffene Dienstleistungen

E-Commerce, Bankdienstleistungen, Telekommunikation, audiovisuelle Mediendienste, E-Books und Personenbeförderung.

Technische Anforderungen

Websites und Apps müssen WCAG 2.1 Level AA erfüllen. Konformitätsvermutung über EN 301 549 (harmonisierte Norm).

Bedeutung

Der EAA schafft erstmals einheitliche Barrierefreiheitsstandards für den gesamten EU-Binnenmarkt. Unternehmen, die in der EU verkaufen, müssen die Anforderungen erfüllen – unabhängig von ihrem Sitz.

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