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BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

Deutsches Gesetz ab Juni 2025 – verpflichtende Web-Barrierefreiheit für Unternehmen.

26. März 2026 1 Min. Lesezeit

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen bestimmter Wirtschaftsakteure barrierefrei sein – einschließlich E-Commerce-Websites, Online-Banking und Telekommunikationsdienste.

Wer ist betroffen?

Pflicht für

Online-Shops (B2C E-Commerce), Bankdienstleistungen, Telekommunikation, E-Books, Selbstbedienungsterminals und Personenbeförderung.

Ausnahmen

Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz) im Dienstleistungsbereich sind ausgenommen. Achtung: Für Produkte gilt diese Ausnahme NICHT.

Anforderungen

Websites müssen WCAG 2.1 Level AA erfüllen: Tastatur-Navigation, Screenreader-Kompatibilität, Farbkontraste, Alternativtexte, strukturierte Überschriften und barrierefreie Formulare.

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Bußgelder bis 100.000 €, Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände, Marktaufsichtsbehörden können den Vertrieb untersagen.

Bedeutung

Das BFSG macht Web-Barrierefreiheit in Deutschland erstmals verpflichtend für private Unternehmen. Über 100.000 Online-Shops müssen bis Juni 2025 ihre Websites anpassen.

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